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Letzte Aktualisierung
der Website:
25.01.2010

Über uns

  Aufgaben eines Mitgliedes im Kreiselternrat

Aufgabenbereich eines Kreiselternrates

Der gesetzliche Aufgabenbereich eines Kreiselternrates ist im Niedersächsischen Schulgesetz im § 99 geregelt und besagt, dass sich dieses Elterngremium mit Fragen beschäftigt, die für die Schulen des Landkreises von besonderer Bedeutung sind. Hierbei kann es sich z.B. um die Schließung, Zusammenlegung oder Neugründung von Schulen handeln. Allerdings müssen bei der jeweiligen Beratung die Belange aller im Landkreis befindlichen Schulformen berücksichtigt werden. Auskünfte für die Arbeit im Kreiselternrat erhält das Gremium durch den Schulträger und die Landesschulbehörde.

Der Kreiselternrat hat darüber hinaus ein Interesse mit allen Elternvertretungen des Landkreises zusammen zu arbeiten und leistet hier, sofern gewünscht, im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung bei Fragen zu schulbezogenen Themen.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder vertreten in diesem Gremium keine einzelne Schule oder Gebietseinheit, sondern die jeweilige Schulform, für die sie gewählt wurden. Bei anstehenden Entscheidungen sollten sie jedoch alle Schulformen in ihre Überlegungen einbeziehen. Eigene Interessen treten im Kreiselternrat in den Hintergrund, da hier alle Erziehungsberechtigten und deren Kinder im Landkreis vertreten werden.

 

Welchen Zeitaufwand beinhaltet die Mitgliedschaft im Kreiselternrat?

Es finden innerhalb einer Amtsperiode (zwei Schuljahre) etwas 7 –  8 Sitzungen im Abendbereich statt. Die Einladungen zu den jeweiligen Sitzungen erhalten Sie ca. 10 Tage im Voraus. Die Protokollführung wird im Wechsel durch die Mitglieder / stellvertretenden Mitglieder vorgenommen, wobei durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Kreiselternrates bei Bedarf Unterstützung erfolgt.

Zu aktuellen Themen, werden zusätzliche Ausschüsse gebildet, die die jeweilige Thematik für das Gremium ausarbeiten und vorstellen. Hier ist eine Mitarbeit in dem einen oder anderen Ausschuss wünschenswert. Die hierzu notwendigen Sitzungen finden in der Regel ebenfalls abends statt.

Hinzu kommt die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die durch den Kreiselternrat organisiert werden bzw. zu denen eine Einladung durch andere Institutionen erfolgt.

Auch ist es wichtig, dass durch die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder aus der Arbeit des Kreiselternrates in den jeweiligen Schulelternräten berichten, um so auch den Kontakt zu den Schulen zu halten. Wünschenswert ist natürlich, dass die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder sich als Ansprechpartner für die Eltern und Elternvertreter im Landkreis Gifhorn zur Verfügung stellen, also eine telefonische oder / und elektronische Erreichbarkeit anbieten, die unter Umständen auf der Homepage veröffentlicht wird.

Im Kreiselternrat Gifhorn sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder gleichermaßen gerne gesehen und werden sowohl mit der Einladung als auch mit dem Protokoll versorgt. Die Mitarbeit im Gremium und in den Ausschüssen ist von allen Beteiligten notwendig .

 

Kostenerstattung

Die Fahrkosten zu den einzelnen Sitzungen werden Ihnen durch den Landkreis Gifhorn erstattet. Die Arbeit im Kreiselternrat wird ehrenamtlich geleistet.

 

Müssen „Erfahrungswerte“ aus der Elternarbeit vorhanden sein?

Grundsätzlich müssen keine Erfahrungswerte vorhanden sein. Voraussetzung ist lediglich die Mitgliedschaft in einem Schulelternrat innerhalb des Landkreises Gifhorn.

Ihr Kreiselternrat Gifhorn

 

 

Zusammensetzung und Aufgaben der Elternvertretung auf Kreis-, Stadt- und Landesebene

 

    Mitgliedschaft im Kreiselternrat Gifhorn

    Ergänzungen zum Wahlverfahren und für die Amtsdauer

 

Wir hoffen, dass Sie hier auf all Ihre Fragen eine Antwort finden.

Ansonsten schicken Sie Ihre Frage per e-mail oder rufen Sie uns einfach an.